Kosten der Psychotherapie
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten sind. Dadurch werden einzelne Leistungen besser vergütet als bisher. Eine Übersicht über diese sogenannten Analogleistungen finden Sie hier.
Damit bewegen sich die Kosten für eine Therapiestunde (50 Minuten) in meiner Praxis derzeit zwischen 92,50 € (Probesitzungen, Langzeittherapie) und 134,06 € (psychotherapeutisches Erstgespräch - genannt Sprechstunde, Akuttherapie, Kurzzeittherapie). Weitere Leistungen wie die Auswertung von Fragebögen, die Erhebung eines psychischen Befundes oder die Beantragung der Therapie werden zusätzlich abgerechnet. Bei Fragen sprechen Sie mich bitte an.
Private Krankenversicherung
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen. Der Umfang der Kostenübernahme ist dabei abhängig von Ihren individuellen Tarifbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden.
Beihilfe
Sind Sie beihilfeberechtigt, werden 5 probatorische Sitzungen sowie die Kosten für die Erstellung der Anamnese und des Berichts an einen externen Gutachter durch mich (zwingend erforderlich für die Beantragung der Therapie) wie auch die Kosten für eine genehmigte Psychotherapie von der Beihilfe anteilig übernommen.
Heilfürsorge
In der Regel übernimmt die Heilfürsorge die Kosten für eine Psychotherapie für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Eine Überweisung vom dienstlichen Arzt ist notwendig.
Selbstzahler
Manchmal gibt es gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu zahlen - z.B. wenn man als gesetzlich versicherte/r PatientIn nicht monatelang auf einen Psychotherapieplatz warten möchte, wenn eine Verbeamtung ansteht oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung geplant ist und der Vermerk einer Psychotherapie in der Krankenakte sich als Ausschlussgrund erweisen könnte. Als Selbstzahler erfolgt Ihre Psychotherapie absolut vertraulich und wird nicht in Ihrer Krankenakte vermerkt. Auch beim Vorliegen von Belastungsfaktoren ohne manifeste psychische Symptomatik kann eine selbstgezahlte psychotherapeutische Leistung zur Vorbeugung einer psychischen Störung sinnvoll sein. Den Umfang der Behandlung vereinbaren wir individuell.
Selbstgezahlte Heilbehandlungen (Psychotherapien) können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.